Weg zum Rehabilitationssport
01
Ärztliche Verordnung
Besteht die medizinische Notwendigkeit, kann eine entsprechende Verordnung für Rehasport ausgestellt werden.
Angegeben können ihre Ziele, die Möglichkeiten des Rehasports und das weitere Vorgehen mit Ihrem/r Hausarzt/Hausärztin bzw. Facharzt/ Fachärztin oder Klinikarzt/Klinikärztein.
Die Verordnung von Rehasport ist zeitlich begrenzt. Im Regelfall werden 50 bzw. bei Herzsport 90 Übungseinheiten genehmigt, welche innerhalb von 18 bzw. 24 Monaten wahrgenommen werden können. Folgeverordnungen können vom Arzt ausgestellt werden. Diese umfassen z.B. beim Herzsport 45 Übungseinheiten (12 Monate).
02
Genehmigung der Verordnung
Die ärztliche Verordnung reichen Sie in der Regel bei Ihrer Krankenversicherung ein. Diese prüft die Verordnung und bestätigt die Kostenübernahme.
Nach Genehmigung ist die Teilnahme am ärztlich verordneten Rehasport für Sie zuzahlungsfrei. Einige Krankenkassen verzichten mittlerweile auf die Prüfung der Kostenübernahme, z. B. AOK.
03
Vereinssuche
Passende Rehasportangebote finden Sie unter www.reha-sportsuche.de .
Bei der Suche unterstützt der jeweilige DBS-Landesverband, die Krankenkassen oder Fach-, bzw. Klinikärzte.
04
Beratungsgespräch im Verein
Haben Sie sich für einen Verein entschieden, vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Im Beratungsgespräch werden von Ärzten anhand der ärztlichen Verordnung und Ihren Beeinträchtigungen eine geeignete Gruppe ausgewählt sowie weitere Informationen vermittelt.
und dann sportlich aktiv werden !